Wettersturz auf Planquadrat 17

 

 

Wetter in Planquadrat 17 - (c) Alfred Rhomberg

 

Ein Wettersturz bahnte sich von rechts oben kommend einen Weg durch die feuchte Sommerluft zur Erde auf sein Ziel: Planquadrat 17. Da das Vorkommnis bereits mehrer Male in diesem Jahre aufgetreten war und ellipsenförmig alles verheerte, bemühten sich Meteorologen, Geographen und SpezialistInnen für Bodenkultur, die Besonderheit von Planquadrat 17 zu erforschen. Warum immer Planquadrat 17 ? Die WissenschaftlerInnen nahmen Bodenproben, ChemikerInnen wurden zur Analyse eingeschaltet, sogar ein Wünschelrutengänger versuchte seine Kunst – alle Versuche schlugen fehl. Schließlich musste man sich zu Tiefenbohrungen entschließen, was wegen der enormen Kosten u.a. das Einschalten der Politik erforderlich machte. Nach den letztlich erfolgreichen Bohrungen (nur die Bohrungen waren erfolgreich, allerdings ohne ein Ergebnis zu zeitigen), wurde ein Landvermesser hinzugezogen, der des Rätsels Lösung auffallend schnell fand. Er konnte im Vergleich neuer und alter Katasterzeichnungen nachweisen, dass es überhaupt nur ein einziges Planquadrat gab, nämlich Planquadrat 17, alle anderen Planquadrate waren seit etwa dem Jahre 1615 vergessen worden (vor 1615 war selbst das Planquadrat 17 nicht nachweisbar), sodass dem Wettersturz gar nichts anderes übrig blieb, als ständig dieses Planquadrat 17 als Ziel zu suchen.

 

Aufgrund der nicht unerheblichen Kosten dieser Schlamperei wurde dem Parlament der Entwurf für eine Anlassgesetzgebung vorgelegt, welcher vom Parlament jedoch auf Landesebene zurückverwiesen und nach einigen Jahren politischen Hickhacks als Landesverordnung § 371.23.7-Katasterbehörde/Planquadrate mit folgendem Wortlaut in die Landesverordnung einverleibt wurde.

 

Das Anlegen von Planquadraten wird wie folgt verbindlich geregelt:

 

Jede natürliche Person mit ordentlichem Wohnsitz hat das Recht Planquadrate anzulegen.

 

Zur Bearbeitung ist ein über das Internet ausdruckbares Formblatt auszufüllen. Im Abschnitt „Begründung“ ist das beabsichtigte Ziel des Anlegens eines Planquadrates hinreichend genau zu beschreiben, gegebenenfalls sind Hinweise anzubringen, die dem Anlegen eines Planquadrates entgegen stehen könnten.

 

► Die/der AntragsstellerIn hat durch ein beglaubigtes Zertifikat der Behörde für Denkmalschutz nachzuweisen, dass beim Anlegen eines Planquadrates kein dem Denkmalschutz schädliches Vorhaben vorliegt.

  

► Vorlage einer Bestätigung des Tierschutzverbandes, dass mit der Beeinträchtigung von Tieren nicht zu rechnen ist.

 

► Die Eintragung eines Planquadrates darf keine politischen, rassistischen  oder religiösen Ziele verfolgen.

 

► Planquadrate müssen genderneutral angelegt werden.

 

► Ferner sind dem Gesuch Stellungnahmen des zuständigen Agrarverbandes, des Tourismusentwicklungsverbandes, des Geologenverbandes, des Klimaentwicklungsverbandes, der zuständigen Heimatvereine und ein polizeiliches Führungszeugnis der antragenden Person hinzuzufügen.

 

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Als sich 100 Jahre später wieder ein Wettersturz von rechts oben kommend einen Weg durch die feuchte Sommerluft zur Erde auf sein Ziel Planquadrat 17 bahnte, wunderte frau/man sich, dass trotz der genannten Landesverordnung noch immer keine weiteren Planquadrate eingetragen waren.

 

Diesmal erging ein innerbehördlicher Erlass an alle Dienststellen mit der Aufforderung:

 

►  Ansuchen bitte umgehend bearbeiten

►  möglichst schnelles Weiterleiten von Informationen an die extern-involtierten Stellen

►  im Zweifelsfall Expertenkommissionen einbeziehen

►  Metereologen auffordern, der Frage nachzugehen, warum Wetterstürze so oft von rechts oben kommen.

 

Ordnung muss sein!

 

(Version 31.8.2014))

 

 

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