Das Consilium

 

Consilium - © Alfred Rhomberg, Foto und graphische Weiterverarbeitung

 

 

Josef war in der bedauernswerten Situation, plötzlich in der Intensivstation eines Krankenhauses aufzuwachen. Er wusste nicht warum er dort lag und die Ärzte offenbar noch weniger. Auf seine Fragen bekam er von den gelegentlich vorbei schwirrenden Ärztinnen oder Ärzten stets nur die lakonische Antwort, sie hätten alles maschinenmögliche bereits versucht, alles sei o.k. – andererseits sei dies wiederum recht alarmierend, weil andere PatientInnen der Intensivstation immer irgendwelche Unregelmäßigkeiten entweder im MRT, in der Computertomographie oder im Blutbild aufwiesen. Bei Josefs Feststellung, dann sei er wohl gesund und fühle sich auch so, erhielt er die fast mitleidige Antwort: „gesunde Menschen gäbe es nicht, alles sei nur eine Frage der Analysemöglichkeiten und völlig gesunde Menschen kämen besonders in Intensivstationen ganz besonders selten vor“. Das ging nun schon mehrere Tage so, bis Josef der Geduldsfaden riss und er eine beruflich unschuldige Ärztin anherrschte, es solle endlich ein Consilium aller ExpertInnen einberufen werden, um seine Entlassung zu beschließen. Nach weiteren drei Tagen verkündete ihm der Primararzt, er habe Glück, man werde ihn entlassen, jedoch vorsorglich ein paar Tage in eine psychiatrische Anstalt verlegen. Als Folge dieser niederschmetternden Nachricht bekam Josef einen Wutanfall, der sich u.a. durch Schaum auf seinen Lippen äußerte. Eine unsinnige Reaktion, die dem Ärzteteam  bestätigte, dass ihre Vorsorge gerechtfertigt war. Josef wartete in seiner neuen Gummizelle nun wieder recht lange auf ein Ärzteconsilium. Ungeduld in einer psychiatrischen Klinik zu zeigen, war jedoch absolut zwecklos, denn InsassInnen solcher Anstalten gelten definitionsgemäß als psychisch gefährdet, sodass man sich also Zeit lassen konnte, um die Ursachen von Josefs Erkrankung exakt zu diagnostizieren – es sei ja auch nur zu Josefs eigenem Vorteil, nicht zu früh entlassen zu werden. Psychiatrische Anstalten machen auf Dauer jeden gesunden Menschen depressiv und so gelang es Josef trotz aller Vorsichtmaßnahmen der Anstalt, sich die Pulsadern aufzuschneiden. Wieder landete er in einer Intensivstation - diesmal zur Freude der behandelnden Ärztinnen und Ärzte, weil es diesmal eine eindeutige Diagnose gab, welche alle Maßnahmen rechtfertigte und es zudem Grund genug gab, Josef nach erfolgreicher Behandlung wieder in eine psychiatrische Anstalt zu überweisen, wo er vermutlich bis zum Ende seines Lebens würde ausharren müssen.

 

Das Ende nahm eine österreichische Wendung. Die Wut Josefs steigerte sich von Tag zu Tag, bis er bei einer der gelegentlichen Visiten einen Oberarzt tätlich angriff und schwer verletzte. Vor Gericht wurden ihm mildernde Umstände zugesprochen, weil es sich um eine Affekthandlung gehandelt habe, sodass er nur zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteil wurde und auf diese Weise wieder seine ursprüngliche Freiheit erhielt. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig - zu rechtskräftigen Urteilen kommt es jedoch meist nur bei kleineren Ladendiebstählen oder Mord.

 

(8.1.2014)

 

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