Grauzonen – Unschuldsvermutungen und mutmaßliche Unfähigkeiten

Grauzonen - © Alfred Rhomberg

 

 

 

Unser Leben wird von vielen mutmaßlichen „Gaunern“ bestimmt, für welche dieser Ausdruck eigentlich gar nicht verwendet werden darf:

 

Es gibt nur „mutmaßliche“ Beweise,

es gilt stets die Unschuldsvermutung,

die Urteile sind nicht rechtsgültig, weil...

betroffene Personen aus reiner „Vorbeugung“ oft gar nicht erst vor Gericht erscheinen...

 

Anm.: Der Satz: „Wo kein Kläger, da kein Richter“ ließe sich auch so variieren: „Wo kein Angeklagter, da kein Urteil“...

 

 

Was gehen uns diese „Mutmaßlichkeiten“ an und warum bestimmen sie unser Leben? Weil die „Angeklagten“ die Gerichte durch teure Rechtanwälte blockieren, die mit den Gerichten Katz und Maus spielen. Wen wundert es, dass Staatsanwaltschaften und Richter ständig nach Aufstockung ihres Personals rufen, was wiederum die Ministerinnen und Minister a) wegen „Sparmaßnahmen“, b) wegen parteiinterner und oppositioneller Querelen ablehnen. Sie sind so mit Angriffsattacken und Gegenangriffen beschäftigt, dass sich die Bevölkerung zunehmend fragt, wann die Regierenden eigentlich zwischenzeitlich regieren - oder gar "agieren". Wer die Arbeit in manchen Landes- und Bundesparlamenten nicht mit dem früher üblichen Respekt betrachtet, könnte zu der Ansicht gelangen, dass ein Großteil des Tages in den „hohen Häusern“ ständig für eine zweitklassige Theateraufführung geprobt wird. Ist es da ein Wunder, wenn allerorten über unsere Regierungen geschimpft wird und Politik eher an den Stammtischen stattfindet?

 

Wenn PolitikerInnen von der Bevölkerung nicht gelobt werden, loben sie ihre Arbeit selbst. Das gilt für die Arbeit im Parlament ebenso, wie für parlamentarische Untersuchungsausschüsse, bei denen wichtige „Zeugen“ entweder nicht erscheinen, oder sofern sie in ein laufendes Verfahren verwickelt sind, sich jeder Aussage entschlagen dürfen. Wozu also braucht man solche Zirkusveranstaltungen, die eigentlich geschaffen wurden, um Sachverhalte aufzuklären?

 

Wen wundert es ferner, dass Gerichte bei kleineren Delikten unglaublich schnell und oft mit zu harten bzw. unverhältnismäßig hohen Strafen reagieren - mit den eingangs erwähnten mutmaßlichen „Gaunern“ lassen sich jedoch keine Erfolgbilanzen der Justiz demonstrieren. Bei jeder Neuverhandlung müssen sich die neuen Staatsanwälte und RichterInnen zunächst durch 55.000 Akten (oder mehr) durchbeißen, währenddessen die bereits Verurteilten oder noch nicht Verurteilten – also die „Mutmaßlichen“ - frei und meist auf „gutem Fuße“ leben. Frage: müssen die Aktenberge überhaupt so dick sein, oder ist dies nur ein Relikt einer veralteten Behördentradition? Wir werden keine schlüssige Antwort dazu erhalten, weil es das Wesen von Traditionen ist, eingehalten zu werden.

 

Resumée: Außer parlamentarischem „Kampfgetümmel“ tut sich insgesamt sehr wenig an den politischen Fronten, es gäbe daher ausreichend Gründe, mit den Verwaltungen, Parlamentariern und vielen LandespolitikerInnen nicht zufrieden zu sein. Bei zukünftigen Wahlen wäre es daher der schlechteste Rat, die Wähler aufzufordern, den Wahlen fernzubleiben - eine extrem hohe Wahlbeteiligung mit ungültigen („weißen“) Stimmen gäbe den Parteien und ihren Parteispitzen vermutlich wesentlich mehr zu denken.

 

 (Jänner 2013 ... 2018 ...)

 

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