Non scholae sed ??? discimus – Bolognaziele, Eliteuniversitäten und Qualitätstandards
Vorbemerkung 2016: Obwohl der folgende Beitrag in seiner Erstfassung bereits 2009 geschrieben wurde, haben sich die wesentlichen Aussagen auch heute nicht verändert - eher stellen sich die angedeuteten Befürchtungen heute noch ungünstiger als damals angenommen dar.
Die unterschiedliche Ausbildungsqualität von Hochschulen und die damit verbundene Schwierigkeit der Anerkennung von Hochschulabschlüssen im gesamten EU-Raum ist seit längerer Zeit ein Thema von EU-Ratssitzungen, Spezialkonferenzen und gemeinsamen Erklärungen. Die Ziele sind im Bolognaprozess zusammengefasst, wurden bereits in der Lissabon-Konvention (1997) und der „Sorbonne“ (eine Erklärung anlässlich der 800 Jahrfeier der Sorbonne 1998) angesprochen, sowie während der österreichischen Ratspräsidentschaft (1998) vorbereitet. Nachdem die in Bologna vereinbarten Ziele bis 2010 umgesetzt sein sollen, wäre also höchste Eile geboten, wobei Eile bei der Komplexizität aller mit der Umsetzung verbundenen Probleme allerdings kaum der richtige Ratgeber ist.
Wie sehen die Bolognaziele aus?
- Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse (Diploma Supplement)
- Schaffung eines zweistufigen Studiensystems
- Einführung eines Leistungspunktesystems nach dem ECTS-Modell
- Förderung größtmöglicher Mobilität von Studierenden, Lehrer/Innen,
- Wissenschafter/Innen und Verwaltungspersonal
- Förderung der europäischen Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung
- Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich
ECTS ist ein europaweit anerkanntes System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. Es ist auf die Studierenden ausgerichtet und basiert auf dem Arbeitspensum, das diese absolvieren müssen, um die Ziele eines Studiengangs zu erreichen. Diese Ziele werden vorzugsweise in Form von Lernergebnissen und der zu erwerbenden Fähigkeiten festgelegt. Das Arbeitspensum der Studierenden wird in Kreditpunkten bzw. „Credits“ ausgedrückt:
- 1 Kreditpunkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 25 – 30 Stunden
- 60 Kreditpunkte werden für ein Studienjahr vergeben
- 180 Kreditpunkte sind für den Erwerb des Bachelordiploms und
- 90–120 Kreditpunkte sind für den Erwerb des Masterdiploms erforderlich
Alle oben aufgeführten Ziele des Bolognaprozesses sind Absichtserklärungen, die bisher nur an- aber nicht zu Ende gedacht wurden. Das zweiteilige Studium (mit Bachelor- und Masterdiplom) wird in den europäischen Ländern unterschiedlich beurteilt, in manchen Ländern sogar abgelehnt. Als erstes müsste definiert werden, welche Lehrinhalte die genannten Studiengänge beinhalten sollen, u.a. wie das Verhältnis von Basis- und Spezialwissen aussehen sollte. Dies ist keine ganz leichte Aufgabe, da ein solches Verhältnis in den einzelnen Fachgebieten unterschiedlich aussehen wird und es selbst innerhalb eines bestimmten Fachgebietes sehr unterschiedliche Meinungen dazu gibt.
Eine weitere Frage ist, wie autark Universitäten ihre Ausbildungsgänge definieren können bzw. inwieweit sie sich den Forderungen der freien Wirtschaft beugen sollen. Würde die Gestaltung der beiden Studienabschnitte ausschließlich von den Universitäten selbst bestimmt, bestünde die Gefahr, wieder im Elfenbeinturm zu landen, woher sie – zumindest einzelne Fachgebiete – ursprünglich einmal herkamen. Orientiert sich die Universität jedoch zu stark an den Forderungen der freien Wirtschaft, wird es keine kontinuierlichen Ausbildungsprogramme mehr geben, weil diese Anforderungen ständig wechseln und zudem im europäischen Raum und erst recht im internationalen Rahmen nicht einheitlich sind. Schon dies allein erschwert eine Antwort auf die Forderung nach vergleichbaren Abschlüssen. Die Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen allein schafft noch keine inhaltliche bzw. qualitätsbezogene Vergleichbarkeit
Qualitätsstandards
Vorstellungen einer Qualitätssicherung sind wesentlich problematischer als sie sich vom grünen oder runden Tisch aus darstellen. Bei produzierten Gütern ist die Qualitätssicherung durch „Qualitätsstandards“ heute selbstverständlich, auch wenn sich diese auf die Produktqualität in der Praxis oft negativ auswirken.
Standards schreiben ja nur vor, dass eine bestimmte Qualität nicht unterschritten werden darf, eine Überschreitung der Qualitätsvorgaben wäre natürlich erlaubt, ist jedoch selten, weil dies mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Die Qualitätssicherung „geistiger Produkte“ ist fast unmöglich, wer könnte aussagekräftige Standards konzipieren und nach welchen Kriterien könnten diese erstellt werden?
Das ECTS System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen ist viel zu theoretisch und deshalb unbrauchbar: wer bzw. wie bestimmt man den „studentischen Arbeitsaufwand“(?). Kann man die sogenannten „credits“ (siehe oben) für beispielsweise den Arbeitsaufwand zum Schreiben eines Referates über Karl Marx mit dem Zeitaufwand für ein schwieriges chemisches Experiment vergleichen? Lassen sich geistige Leistungen grundsätzlich nach einem Schlüssel der sogenannten „credits“ beurteilen? Sicher nicht – und wenn, dann nur in einer praxisfernen Form. Beurteilbar ist allenfalls der zeitliche und finanzielle Aufwand von Politikern oder deren Fachexperten, die bei Konferenzen zur Festlegung solcher praxisfernen Normen teilnehmen. Ein anderes Kapitel in den Zielsetzungen des Bolognaprozesses ist die Förderung größtmöglicher Mobilität von Studierenden, LehrerInnen, WissenschafterInnen und des Verwaltungspersonals. Seit längerer Zeit gibt es das Studentenaustauschprogramm Erasmus (s. Anm.), daneben bieten auch zahlreiche andere Programme die Möglichkeit, den Studienort wenigsten für kurze Zeit zu wechseln. Alle Programme sind an besondere, leistungsbezogene Bedingungen geknüpft, eine generelle Freiheit, den Studienort ohne Nachteile zu wechseln gibt es derzeit noch nicht, dagegen sprechen allein schon die unterschiedlichen Studiengebühren in den europäischen Ländern.
Anm.: Im Erasmusprogramm, das an studentische Leistungen gebunden ist gibt es Stipendien, Studiengebühren fallen in den meisten jedoch Ländern weg. Die im Bolognaprozess geforderte Förderung der „europäischen Dimension“ im Hochschulbereich ist ein so nebulöser Begriff, dass hier nicht näher darauf eingegangen werden soll.
Eliteuniversitäten
Eliteuniversitäten schaffen zu wollen, mag der löblicher Wunsch von Politikern sein, sie zu schaffen ist jedoch nicht Aufgabe der Politik – sie hätte damit ebenso wenig Erfolg, wie mit der Forderung, bessere Autos zu bauen oder innovativere Produkte erfinden zu lassen. Die Politik kann Voraussetzungen dafür schaffen, dass Absolventen von Gymnasien und anderen Ausbildungsstätten bessere Leistungen erbringen, die sie befähigen, konkurrenzfähig zu sein. Die Oktober 2006 in Deutschland beschlossenen Exellenziniziativen bzw. die durch Wissenschaftler ernannten Universitäten zu „Exellenzclustern“ sind vermutlich kein tauglicher Weg, Elitehochschulen nach amerikanischem Muster zu schaffen. In Europa wird gerne übersehen, dass die 20 bis 30 Eliteuniversitäten der USA durch einen Entwicklungsprozess über einen Zeitraum von vielen Jahrzehnten entstanden sind, einige dieser Universitäten haben sogar eine ca. hundertjährige Tradition mit stetigen Veränderungen, die nach dem Konkurrenzprinzip „Spreu von Weizen“ zu trennen, stattfinden. In diesem Prozess hat sich selbst bei staatlichen Universitäten (z.B. Stanford University) der Staat weitgehend herausgehalten. Eines gilt sowohl für gute Privat- als auch für staatliche Universitäten der USA – beide können nicht nur ihre Dozenten, sondern auch ihre Studenten selbst aussuchen. Dass diese Qualität Geld kostet, gehört in den USA zu den Selbstverständlichkeiten über die niemand diskutiert. Eltern, die ihre Kinder später in solche Universitäten schicken wollen, beginnen oft bereits nach deren Geburt, die dafür erforderlichen Mittel anzusparen und eine Kreditaufnahme bei Studienbeginn ist fast selbstverständlich. Im Gegensatz zu vielen europäischen Studenten haben amerikanische Studenten soviel Selbstvertrauen, dass sie fest davon überzeugt sind, diese Studienkredite später zurückzahlen zu können. In Deutschland werden die quasi per Dekret ernannten Elitehochschulen zunächst einmal mit mehr Geld der Bundesrepublik und von den Bundesländern ausgestattet. Das mag die Suche nach qualifizierten Lehrkräften erleichtern, bessere Maturanten (Abiturienten) kann man dagegen nicht so einfach „einkaufen“.
Im Übrigen haben wir in Europa, von wenigen Ausnahmen abgesehen, das Prinzip der Finanzierung von Bildungsqualität offenbar noch nicht ganz verstanden, dafür sprechen die Äußerungen qualifizierter Wissenschaftler ebenso wie manche Vorschläge aus der Politik. Amerikanische Eliteuniversitäten werden nach dem Muster der freien Wirtschaft hervorragend gemanaged, d.h. jede Universität verfügt über eigene Fachabteilungen, welche die Forschungsergebnisse ihrer Wissenschaftler bestmöglich finanziell verwerten, was nur durch erstklassige Finanz- und Rechtsabteilungen möglich ist. Außerdem ist es in den USA üblich, dass erfolgreiche Absolventen (Alumni, s. Anm.) von Spitzenuniversitäten regelmäßige Spenden an ihre ehemalige Universität überweisen, weil sie üblicherweise ihre hochbezahlten Positionen dem berühmten Namen ihrer Universität verdanken. Bei uns verstehen es allenfalls einzelne Wissenschaftler, sich selbst zu managen, für die jeweilige alma mater ist ein effektives Management wegen der gewohnten Abhängigkeit von staatlichen Mitteln und dem Mangel an geeigneten Managern oft noch ein Fremdwort.
Anm.: Die in den USA bis ins 19. Jahrhundert zurückreichende Tradition der „Alumni“ fasst inzwischen weltweit in den sogenannten Alumni-Netzwerken Fuß, wobei allerdings der Gedanke des Erfahrungsaustausches zwischen Studenten einer Universität mit ehemaligen Absolventen im Vordergrund steht.
Eliteuniversitäten kann man nicht per Gesetz verordnen. Es gibt auch in Europa gute Universitäten (Oxford, Cambridge, Sorbonne, Wirtschaftsuniversität St. Gallen, ETH-Zürich u.a.). In europäischen Ländern ist es meist nur der Ruf einzelner Wissenschaftler, die über das Gesamtniveau herausragen. Um das Gesamtniveau wieder anzuheben braucht man keine Eliteuniversitäten zu schaffen. Im Grunde gelten für alle Universitäten die Prinzipien des freien Marktes:
1. Das (der/ die) Bessere setzt sich durch.
2. Höhere Studiengebühren und Dozentengehälter sind nur bei höchster Qualität durchsetzbar.
3. Ein Produkt, das Qualitätsstandards oder Normen gerade noch entspricht, ist zwar billiger aber dafür mittelmäßig.
Der Bolognaprozess ist – abgesehen von der Schaffung vergleichbarer Studiengänge (Bachelor, Master, Doktorstudium/ PhD) – ebenso wie das ECTS-System weitgehend überflüssig. Solche politischen Anstrengungen führen zu einer überbordenden Bürokratie, deren Ausmaß schon jetzt in den bereits bestehenden EU-Gremien erschreckend ist. Die Zukunft braucht autarke Universitäten, die nach marktwirtschaftlichen Prinzipien handeln. Jeder steuerfinanzierte (s. Anm.) mittelmäßige Student wird später ebenfalls steuerfinanzierte Arbeitslosenhilfe in Anspruch nehmen müssen.
Anm.: Die Steuerfinanzierung von Ausbildung muss nicht grundsätzlich mit Mittelmäßigkeit verbunden sein, wenn universitätsspezifische Anforderungsprofile für studentische Leistungen, sowie für die wissenschaftliche Qualifikation der Dozenten bestehen. Bei schlechten Leistungen müssen sowohl Studenten, als auch Dozenten „kündbar“ sein, was insbesondere bei letzteren durch Dienstrechtordnungen in herkömmlichen Hochschulen und Universitäten noch nicht durchgehend vorgesehen ist.
(Erstfassung 20.08.2009 in startblatt.net,2013: dieses Magazin)