Vernehmlassung an einer europäischen Sprachgrenze

 

"Alphorn-Demonstration" - (c) Wikipedia, Public Domain

 

 

P R O T O K O L L

 

Der Anzuhörende gibt an, sich in der Schweiz nur zufällig bzw. versuchsweise, wie er es ausdrückte, zu befinden.

 

Zu seiner Person befragt sagte der Anzuhörende nur, er „sei“  und dies im Sinne der Existenzphilosophie – wie A.R. sich ausdrückte (?). (Anmerkung des Protokollierenden: da es sich hierbei offenbar nicht um eine terroristische Gruppe handelt, wurde während der Befragung nicht weiter darauf eingegangen, es wurden in der Folge der Vernehmlassung lediglich Fragen zu seinem Vorleben gestellt)

 

Der Anzuhörende gibt zu Protokoll, er sei als Bub – wie er sich ausdrückte – zwar Pfadfinder, bis heute jedoch nie Mitglied einer Partei gewesen. Er habe in seiner Jugend (als Bub, wie er neuerlich betonte) Segelflugzeuge gebaut und ansonsten nichts mit Fluggeräten oder gar Waffen zu tun gehabt, seine Welt habe aus Atomen und den daraus zusammenphantasierten Molekülen bestanden, die sich oft nur unwillig in Patente eingefügt haben sollen, von denen – wenn überhaupt - nur seine Firma profitiert hätte, welche ihm lediglich die Ehre der Mühe zuteil habe kommen lassen.

 

Der Anzuhörende gibt ferner an,

seine Welt habe aus Bildern, Musik, elektronischen Geräten und irgendwelchen „circuits“ bestanden (was er nicht näher beschreiben wollte), seine Welt bestünde aus Literatur (echter und solcher die man als Fachliteratur bezeichne), seine Welt bestünde ferner aus bits und bytes und all dem was, wie er angibt, daraus geschaffen werden könne, seine Welt bestünde ferner aus Papier und dem, was sich auf diesem unschuldigem Material Gereimtes oder Ungereimtes mittels etwas lexikalischem Wissen habe schreiben lassen. Er habe auch seinerzeit für zwei angesehene Schweizer Fachzeitschriften geschrieben und diese Tätigkeit erst aufgegeben als das Wort/ Frankenverhältnis nicht mehr gestimmt habe, jetzt schreibe er nur noch für verschiedene Internetportale, wobei er bei dieser Tätigkeit die Schweiz niemals unglimpflich erwähnt habe.

 

Der Anzuhörende gibt ferner an, freischaffender Hobbykünstler zu sein (was er allerdings während der Vernehmlassung nicht beweisen konnte).

 

Zu seinen Geldgeschäften mit der Schweiz befragt, gibt der Anzuhörende an, aus Interesse am Mittelalter, einige Jahre mittelalterliche Pfennige im Sinne der Numismatik gesammelt zu haben (auch Schweizer Batzen und Heller), was jedoch nicht im Sinne eines Devisenvergehens strafbar gewesen wäre, er habe ferner mit einer legal erworbenen Schweizer Blockflöte u.a. das mittelalterliche, nicht strafrelevante Lied „Elslein, liebes Elslein mein…“ gespielt.

 

Als mutmaßliche Schutzbehauptungen gibt der Anzuhörende an, dass er die NZZ (Neue Zürcher Zeitung) lese und gelegentlich SF1 höre, wozu er sich eigens ein Wörterbuch angeschafft habe.

 

Der Anzuhörende gibt schließlich an, in Zukunft auf „circuits“, Patenttätigkeiten und einige andere Nebensächlichkeiten verzichten zu wollen, auf die meisten anderen geschilderten Tätigkeiten könne und wolle er aus nicht eindeutig begründeten Vorwänden keinesfalls verzichten.

 

Der Angehörte wurde darauf aufmerksam gemacht, dass er sich vermutlich in der einen oder anderen Sache strafbar gemacht habe und mit einer Freiheitsstrafe bei Wasser und Käsefondu rechnen müsse.

 

Anm.: Als mildernde Umstände werden von der Amtsstelle die Aussagen des Angehörten protokolliert, dass der Genannte die Schweiz liebe und sofern es ihm nach seiner Vernehmlassung noch möglich sei, und der Schweizer Franken in Zukunft nicht allzu hoch weitersteige, dieses „schöne Land“, wie er es ausdrückte, gerne wieder versuchsweise besuchen wolle.

 

Gezeichnet vom Leiter der Vernehmlassungsstelle, Magistralkantonsamtsrat Dr. A. R. am 26.7.2012, des Angehörten A.R. und Gegenzeichnung des beeideten Dolmetschers A.R.

 

 

(26.7.2012)

 

"Kulturforum-Kontrapunkt" - Index/ HOME
Druckversion | Sitemap
Impressum: inhaltlich verantwortlich Dr Alfred Rhomberg, Der Name des Magazins "Igler Reflexe" sowie alle Inhalte unterliegen dem copyright von Dr. Alfred Rhomberg, bei Bildinhalten gilt das jeweilige copyright der Herkunftsquellen.